Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste zur Bedeckung oder Besamung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen an:


I. Allgemeines

Die Besamungssaison beginnt am 15. Februar 2021 und endet am 15. August 2021. Ausnahmeregelungen auf Anfrage beim Hengsthalter.
Eine Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Anmeldung jederzeit möglich. Wir bedanken uns für die Einhaltung der Stallruhe von 12:00-13:30 Uhr.


II. Besamungen/ Stationsaufenthalte

Die Unterstellung der Stuten (inkl. Koppelgang) erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz beträgt 17,- €; für Stuten mit Fohlen 19,- € (incl. 10,7 % USt.).

Zur Besamung sind nur Stuten mit negativer Tupferprobe zugelassen, die nicht älter als höchstens sechs Wochen sein darf; ausgenommen sind Stuten in der Fohlenrosse mit gesundem Fohlen bei Fuß. Die notwendigen tierärztlichen, gynäkologischen Tätigkeiten werden im Ermessen des Hengsthalters nach Absprache mit dem Tierarzt durchgeführt und jeweils gesondert zu Lasten des Züchters vom Tierarzt in Rechnung gestellt.

Die Tierärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen der Hengststation. Der Züchter erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass ein Tierarzt und Hufschmied in seinem Namen und auf seine Kosten durch uns hinzugezogen wird, sofern wir dies für nötig erachten.

Hinweis: Es werden nur Stuten mit gültigem Herpesschutz auf der Station aufgenommen!

III. Samenbestellung

Bitte geben Sie Ihre Samenbestellung entweder telefonisch (+49 8573 336), per Fax (+49 8573 1018), per E-Mail (info(at)holzeder.de) oder über das Samenbestellformular im Internet (www.holzeder.de) bis spätestens 10.00 Uhr auf!

Bestellungen am Wochenende haben bis 9.00 Uhr zu erfolgen.


Für die Samenbestellung sind folgende Angaben erforderlich:
1. gewünschter Hengst
2. Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers, Telefonnummer

3. genaue Versandanschrift, falls abweichend vom Stutenbesitzer
4. Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll und die dazugehörige Mitgliedsnummer. (Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns einzureichen)
5. Angabe des besamenden Tierarztes / Verwenders
6. Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Abstammung, Geburtsdatum (bei ausländischen Stuten eine Kopie der Eigentumsurkunde/des Equidenpasses)

IV. Verfügbarkeit

Der Samen kann von Montag bis Samstag verschickt werden. Der Versand an Feiertagen ist von regionalen Einschränkungen abhängig und daher nur nach vorheriger Anfrage möglich.

Eine Abholung des Samens von den in Malching stationierten Hengsten ist jedoch täglich (auch sonntags) möglich.

Die Samenversandkosten werden vom Stuteneigentümers getragen und sind gesondert bei uns nachzufragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Versandkosten bei Hengsten, die nicht oder nur teilweise in Malching stationiert sind deutlich höher ausfallen können.

Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Hengststation vor, die Samenabgabe pro Rosse / Stute einzuschränken (max. 2 Besamungsportionen pro Rosse) bzw. die Stuten vorrangig auf Station in Malching zu besamen.

Im Inland versenden wir vorrangig Frischsamen. Sollte ein Hengst jedoch im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen bieten wir Ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Hengststation zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst.

Anspruch auf Rückzahlung des Besamungsgeldes oder eines Differenzbetrages besteht nicht.

Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen sind nur am Übergabetag möglich und schriftlich zu melden.

VI. Guthabenregelung

Falls die Stute bis zum 1. November des jeweiligen Jahres nicht aufgenommen oder resorbiert hat, erhält der Eigentümer den Betrag (siehe unter jeweiligem Hengst) zurück erstattet, sofern dieser bis zum 1. November desselben Jahres eine Nichtträchtigkeitsbescheinigung vorliegt. Liegt diese bis dahin nicht vor, ist eine Rückerstattung NICHT möglich.  Ausgenommen sind die Hengste, die ausschließlich über TG Samen im Einsatz sind.

 

VII. Rabattregelung

Werden von einem Besitzer mehrere Stuten zur Besamung gebracht, tritt folgende Rabattregel in Kraft: Für die erste Stute wird das Deckgeld voll entrichtet, für jede weitere Stute gewähren wir einen Nachlass von 100,- €. Der Nachlass wird nur bei Trächtigkeit auf das volle Deckgeld angerechnet.

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen entfallen sämtliche eventuell vereinbarten Rabatte. Die Deckgelder sind dann in voller Höhe zu zahlen.

VIII. Tiefgefriersperma

Tiefgefriersperma wird pro Stute abgerechnet und beinhaltet eine Besamungsdose. Dafür erhalten Sie einen Deckschein. Danach ist eine erneute Decktaxe fällig. Es besteht kein Anspruch auf ein Guthaben aufgrund einer Nichtträchtigkeit oder eine Anrechnung. Pro Rosse wird eine Besamungsdosis geliefert. Vor Versand des TG muss eine vom Stuteneigentümer unterzeichnete Nutzungsvereinbarung für das TG - Sperma an uns per Fax oder E-Mail zugeschickt werden, ebenso wie ein Container zur Versendung des TG - Spermas. Ansonsten kann der Versand nicht erfolgen.

Im Falle der Nichtbenutzung muss der Samen zurückgeschickt werden. Eine Abgabe des Spermas an Dritte oder die Verwendung für dafür vorgesehene Stuten ist untersagt. Falls der Stutenhalter einen unerlaubten Einsatz mit dem TG- Sperma vornimmt, wird das zusätzlich mit einer ausnahmslosen Geldbuße von 5.000,-€ geahndet.

Für die TG - Container übernehmen wir keine Haftung.

Die beigefügten Verwendungsnachweise sind ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt / Besamungswart umgehend nach der Besamung an uns zurückzusenden, ebenso die leeren Pailletten.

WICHTIGER HINWEIS:

Der Tiefgefriersamen ist nur für den Einsatz in der konventionellen künstlichen Besamung oder für Embryotransfer einzusetzen. Die Verwendung des Samens für ICSI oder andere fortgeschrittene Fortpflanzungstechniken ist nur nach vorheriger schriftlichen Zustimmung der Hengststation Holzeder genehmigt.

IX. WFFS

Ab 2019 schreibt die neue EU - Tierzuchtverordnung für alle im Deckeinsatz stehenden Hengste Gentests auf WFFS vor. Das Warmblood Fragile Foal Syndrome (kurz WFFS) ist eine erbliche Bindegewebsschwäche. Betroffene Fohlen sind nicht lebensfähig. Selbstverständlich sind alle unsere Hengste getestet. Die Ergebnisse finden Sie auf unserer Homepage www.holzeder.de oder können Sie telefonisch erfragen. Wir möchten aber ausdrücklich drauf hinweisen, dass kein Grund zur Panik besteht!

Selbstverständlich stehen wir und unser zuständiger Tierarzt, Herr Dr. Feigl Tel. 0171 7778145 Ihnen für Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an!

X. Haftung

Die Haftung des Hengsthalters wird ausgeschlossen. Die Hengststation Holzeder haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Personenschäden betroffen sind, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Hengststation oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Besamungsstation oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Hengststation den Kunden, an dem für die Hengststation Holzeder zuständigen Gericht verklagen.

Die Hengststation Holzeder selbst kann von den Kunden nur an dem für sie zuständigen Gericht verklagt werden.

Für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und im Zusammenhang mit diesem gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht (Recht des BGB/HGB).

Die Geltung des UN-Kaufrecht CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.

XII. Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel des gelieferten Samens müssen unverzüglich ab Empfang der Ware angezeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt §377 HGB.

 

XIII: Eigentumsvorbehalt

Die Hengststation behält sich das Eigentum an der Ware bei Verbrauchern bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich die Hengststation das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

 XIV. Zusatzvereinbarungen

 

Zusatzvereinbarungen zwischen der Hengststation Holzeder und den Kunden sind nur gültig, wenn diese schriftlich festgehalten wurden.

Decktaxe und Rechnungsstellung für Ausland
Samenversand nur gegen Vorkasse des vollen Deckgeldes zzgl. Versandkosten je nach Aufwand, sowie Kosten für Ausstellung des Veterinärattests. Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Mehrkosten für den Samenversand in Rechnung zu stellen. Ist die Zahlung bis zum Tag der Bestellung nicht eingegangen, erfolgt kein Versand.

XV. Bankverbindung


Kontoinhaber: Hengststation Holzeder

Rottaler Raiffeisenbank, Konto Nr. 0100 6449 00 (BLZ: 740 670 00)

IBAN: DE74 7406 7000 0100 6449 00

BIC: GENODEF1POC

Versandkosten innerhalb Deutschland:
Frischsamen 35,00 – 45,00 EUR (Mo- Fr) Wochenendpreise nach Anfrage
Versandkosten nach Österreich:
Frischsamen ab 48,00 EUR


Versandkosten für Tiefgefriersperma, andere Auslandslieferungen sowie Wochenendlieferungen auf Anfrage!

XVI. Schriftformklausel

Die Parteien sind sich darüber einig, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen sowie eine Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Kontaktieren Sie uns

+49 8573 - 336

Hauptstraße 1, 94094 Malching