• Die Decksaison beginnt am 15. Februar und endet am 15. August. Eine Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Anmeldung jederzeit möglich.
Wir bedanken uns für die Einhaltung der Stallruhe von 13.00 bis 14.00 Uhr.
• Ihre Samenbestellung (mit folgenden Informationen: gewünschter Hengst; Name und Anschrift vom Stutenbesitzer; Zuchtverband; Angaben der Stute: Lebensnummer, Alter, Kopie Abstammungsnachweis) bitte telefonisch oder per Fax bis spätestens 10.00 Uhr, samstags bis 9.00 Uhr!
• Kosten für den Samenversand werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters. Zu beachten ist, dass Wochenendlieferungen möglich sind, aber von der Kurierfirma mit einem Aufschlag berechnet werden.
Die Hengststation Holzeder rechnet direkt mit der Kurierfirma ab und stellt es dem Züchter in Rechnung. (ausgeschlossen Wochenende)
Versandkosten innerhalb Deutschland:
Frischsamen 35,00 €
Versandkosten nach Österreich:
Frischsamen 45,00 €
Versandkosten für Tiefgefriersperma, Auslandslieferungen sowie Wochenendlieferungen auf Anfrage!
• Wir bieten Unterstellmöglichkeiten für Stuten und Fohlen in unseren Gastboxen sowie Weiden am Hof. Der Tagessatz beträgt für die Stute 10,00 € und 12,00 € mit Fohlen. Pension auf Gefahr des Eigentümers, jedoch haftet der Hengsthalter für Schäden, welche durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
• Achtung: neues Abrechnungssystem: Sie bezahlen bei Samenbestellung zunächst lediglich einen Unkostenbeitrag von einem Drittel der gesamten Decktaxte. Der restliche Betrag ist erst bei Trächtigkeit zum 1.Oktober zu bezahlen. Falls die Stute resorbiert, oder nicht trächtig ist, müssen Sie bis zum 1. Oktober ein tierärztliches Attest vorlegen. Nur bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes zum 1. Oktober ist der Restbetrag der Decktaxe nicht zu bezahlen. Bei verspäteter Vorlage gibt es keine Ausnahmen. Der Restbetrag muss bezahlt werden. Für nichtträchtige Stuten des letzten Jahres gelten im Übergangsjahr 2012 die AGB‘s des Jahres 2011. Das heißt 50 % der Decktaxe für 2012. Die beiden Ponys sind von dem neuen Abrechnungssystem ausgenommen. Die angegebenen Decktaxen sind Endpreise inkl. USt. Werden von einem Besitzer mehrere Stuten zur Besamung gebracht, tritt folgende Rabattregelung in Kraft: Für die erste Stute wird das Deckgeld voll entrichtet, für jede weitere Stute gewähren wir einen Nachlass von 100,- €. Der Nachlass wird auf den Endbetrag angerechnet, nicht auf den Unkostenbeitrag.
• Gemäß Tierzuchtverordnung schließt der Stutenbesitzer mit der Hengststation Holzeder bei Anlieferung der Stute oder vor Auslieferung von Frisch-/ Tiefgefriersamen einen Besamungsvertrag ab. Zur Bedeckung/Besamung sind nur Stuten zugelassen mit negativer Tupferprobe, die nicht älter als höchstens 6 Wochen sein darf; ausgenommen sind Stuten in der Fohlenrosse mit gesundem Fohlen bei Fuß. Die notwendigen tierärztlichen, gynäkologischen Tätigkeiten werden im Ermessen des Hengsthalters nach Absprache mit dem Tierarzt durchgeführt und jeweils gesondert zu Lasten des Züchters vom Tierarzt in Rechnung gestellt.
• Deckschein bzw. Kopie des Abstammungsnachweises ist unbedingt bei der ersten Besamung einzureichen. Die Deckscheine werden den Züchtern sowie dem zuständigen Verband nach beglichener Deckgeldrechnung am Ende der Decksaison zugesandt.
• Die Versandbehälter und Samenverwendungsnachweise sind bitte umgehend an die Hengststation Holzeder zurückzusenden. Jeder nicht innerhalb von zwei Wochen (bei TG-Behältern von einer Woche) zurückgesandte Behälter wird von der Hengststation Holzeder in Rechnung gestellt.
• Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters.